.. es ist mitten in der Nacht und dem Tiefschlaf wird ein jähes Ende bereitet. Schon wieder schrillen die Sirenen. Der ganze Ort schreckt auf und am Haus hört man Autos zügig vorbeifahren. Gerade wieder zur Ruhe gekommen ertönt der nächste Lärm. Martinshorn über Martinshorn, dazu das grelle Blaulicht. Damit ist die Nachtruhe nun endgültig beendet. Am Morgen der kurze Blick auf die Homepage der örtlichen Feuerwehr … schon wieder hat „nur“ ein Rauchmelder ausgelöst. Muss das alles sein?
In der letzten Zeit kam es vermehrt zur Auslösung verschiedener Rauchmelder in der Gemeinde Rabenau. Was von außen oft nach einem Fehlalarm aussieht, hat jedoch ernstzunehmende Ursachen. Sicher ist niemandem neu, dass Rauchmelder zu unserem Alltag dazugehören. Auf Arbeit, in der Schule, der KiTa, bei den Großeltern im Pflegeheim und vielleicht auch im eigenen Wohnzimmer – meist fallen die kleinen Helfer gar nicht auf, bis sie plötzlich Alarm schlagen. Das passiert, abhängig der Bauart, genau dann, wenn hohe Wärme- oder Rauchentwicklung erkannt wird. Dann heißt es, für alle Betroffenen: in Sicherheit bringen und die 112 wählen. Es kann vorkommen, dass die Ursache eines Alarmes nicht gleich auf den ersten Blick sichtbar ist. So stellt sich dem einen oder anderen vielleicht die Frage „Piepen die noch richtig?“. Die Antwort ist klar: JA das tun sie. Auch wenn ein technisches Problem die Fehlauslösung eines Rauchmelders verursachen kann, kommt dies nur in seltenen Fällen vor. Vielmehr sind es vielfältige Ursachen des Alltags, welche für einen Alarm verantwortlich sein können: Sei es ein elektrischer Kurzschluss eines Haushaltsgerätes, wie ein Föhn, der nach zehn Jahren treuem Dienst rauchend den Geist aufgibt, ein durchgebrannter Akku, ein Unfall mit dem Teelicht, die reichliche Dose Haarspray für die Abendgarderobe oder doch der vergessene Kuchen im Backofen.
Zahlreiche Einsätze der Gemeindefeuerwehr Rabenau, wie sie vermehrt in der letzten Zeit auftraten, sind auf eben jene Ursachen zurückzuführen. Fast immer kann schlimmeres verhindert werden und für uns ist kein Eingreifen notwendig, auch dank den kleinen unscheinbaren Helfern an unseren Zimmerdecken. Damit auch weiterhin die Sicherheit aller, zu jeder Tages- und Nacht-Zeit, gewährleistet ist, nehmen wir jeden Alarm gleichermaßen ernst und danken für Ihr Verständnis.
D. Creutz
Ortsfeuerwehr Rabenau
Allgemeiner Hinweis: Seit dem 8. Juni 2022 gilt die geänderte Bauordnung in Sachsen. Danach müssen auch Bestandsgebäude künftig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023. Die Rauchmelderpflicht gilt für alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen.
Weitere Infos unter: www.rauchmelder-lebensretter.de
Bildquelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/feuerwehr/tipps/rauchmelder-retten-leben/